Die Streichung der Kategorie „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ wirkt auf den ersten Blick wie ein überfälliger Schritt zurück zur rechtsstaatlichen Normalität. Tatsächlich ist sie aber vor allem eine organisatorische Korrektur, keine politische oder moralische Aufarbeitung. Denn wer die Begründung des Rückbaus liest, erkennt schnell: Nicht die frühere Einordnung wird infrage…
















