Teilverkauf Ihrer Immobilie wie bei EV-Liquidhome GmbH. Ich vertrete Sie in Rechtsfragen

Donnerstag, 15.04.2021
Autor: Red. LG

Grundsätzlich ein Geschäftsmodell, was überlegenswert ist, wenn es keine Erben gibt oder aber, wenn sie ihre Immobilie zwar verkaufen aber trotzdem darin wohnen bleiben wollen. Jedes solcher Geschäftsmodelle ist möglicherweise dann auch mit juristischen Fallstricken verbunden, die ihnen als Laie dann möglicherweise auf den ersten Blick gar nicht auffallen.

Dabei ist es völlig egal, von welchem Marktanbieter das Geschäftsmodell eines Teilverkaufs einer Immobilie, Ihrer Immobilie, an Sie herangetragen wird. Bedenken Sie bitte, diese Firmen wollen ein Geschäft machen und das mit ihrer Immobilie, ihrem sauerverdientem Geld.

Bevor sie hier auf irgendeinen möglichen Vertragskniff zu ihren Ungunsten hereinfallen, biete ich Ihnen an, die ihnen vorgelegten Vertragsdokumente zu prüfen und ihnen rechtliche Empfehlungen zu geben. Eine Entscheidung für oder gegen ein Geschäft mit dem jeweiligen Anbieter müssen Sie dann treffen.

Kritisch, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, bin ich aber derzeit bei dem genannten Unternehmen, denn hier handelt es sich eben nicht um das Unternehmen Engel & Völkers, das mit Ihnen ein Immobiliengeschäft machen will, sondern um einen Lizenznehmer der Marke Engel & Völkers. Hierzu gab es am gestrigen Tage einen interessanten und informativen Rechercheartikel auf www.diebewertung.de.

Diesen empfehle ich Ihnen dann zu lesen. Er zeigt auf, wer die handelnden Personen in dem genannten Unternehmen sind und deren bisherige unternehmerische Vita.  Auch das wäre für mich ein Grund, dann kritisch zu sein.

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